Neue Druckgeräte Richtlinie 2014/68/EU

Heute tritt die letzte Phase der neuen DGRL 2014/68/EU in Kraft und löst damit die alte DGRL 97/23/EG ab.
DGRL
Die neue Richtlinie ist dem Gesetzgebungsrahmen (New Legislative Framework – NLF) angepasst. Vor diesem Hintergrund müssen Hersteller von Druckgeräten ihre CE-Kennzeichnungsverfahren und die Dokumentation überprüfen und an die neue Struktur der Richtlinie anpassen.

 

  • Jeder der Druckgeräte in Europa in Verkehr bringt muss der Marktüberwachungsbehörde
    über einen Zeitraum von 10 Jahren belegen können, von wem er welches Druckgerät
    bezogen oder an wen er es abgegeben hat.
  • Hersteller müssen statt der Gefahrenanalyse, nun eine Risikoanalyse durchführen
    Neue Definition von einigen Begriffen, Modulbezeichnungen und Inhalten

    Seit dem 01.06.2015 bestehen bereits folgende Neuerungen

  • Die DGRL betrifft nun neben Herstellern, Importeuren und Händlern auch
    „Bevollmächtigte für Hersteller aus Drittländern“.
  • Die Gefährlichkeitseinstufung der Betriebsmedien erfolgt nach der neuen DGRL und
    damit nach GHS/CLP-Verordnung 1272/2008 und nicht mehr nach Richtlinie
    67/548/EWG.
  • Auch die Konformitätserklärung muss nach GHS/CLP-Verordnung 1272/2008
    durchgeführt werden. Maßgeblich ist Artikel 13 (Einstufung von Druckgeräten).

    Da heißt unsere unsere Behälterdokumentationen werden ab heute nur noch nach der neuen DGRL erstellt. Alte Dokumente behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit.